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Anti-Doping

Anti-Doping

Doping beinhaltet im Sport die Einnahme von verbotenen Substanzen oder die Nutzung von verbotenen Methoden zur Leistungssteigerung oder zum Erhalt der Leistungsfähigkeit bei einem intensiven Training. Somit muss man zwischen dem Doping im Training und während eines Wettkampfes unterscheiden.
Das Doping in der Wettkampfvorbereitung dient dazu ein intensiveres Training durchführen zu können und sich damit einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.
Das Doping während eines Wettkampfes dient der eigentlichen Leistungssteigerung.
Als verbotene Substanzen/Methoden werden lediglich die in der Verbotsliste der WADA aufgeführten Substanzen/Methoden als Doping registriert und sanktioniert.
Dabei wird unter den allgemein verbotenen Substanzen/Methoden unterschieden und den Sportart spezifischen Substanzen/Methoden unterschieden.
Die Aufnahme solcher Substanzen erfolgt nicht auf Zuruf, sondern deren Wirksamkeit als unerlaubte Leistungssteigerung muss nachgewiesen werden. Dies kann ein langwieriger Prozess sein, da im Zweifelsfall medizinische Untersuchungen/Studien notwendig werden.

Ein weiterer, oft vernachlässigter Punkt sind die Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die ohne jegliche Zulassungsvoraussetzungen auf den Markt gebracht werden können und kaum eines dieser NEM listet alle Inhaltsstoffe korrekt auf.
Hier kann die Kölner-Liste helfen, die NEM von Herstellern listen, die sich freiwillig Kontrollen unterziehen. Dadurch kann das doping-Risiko minimiert werden. Auch hier gilt keine 100% Sicherheit, da es zu unbeabsichtigten Verunreinigungen durch Grundstoffe oder Unfälle kommen kann.

Eine selbst erstellte „Verbotsliste“ kann ein Ausrichter eines Wettkampfes zwar erstellen und aufgrund des Hausrechtes dann eine Teilnahme verweigern, jedoch kann ein Ausrichter kein Verfahren einleiten, wenn er nicht gleichzeitig die Autorität in dieser Sportart hat, also in unserem Fall AIDA Deutschland. Somit kann ein Verfahren nur über uns eingeleitet werden.
Da jedoch die Substanzen, der selbst erstellten Liste nicht in der Verbotsliste der WADA enthalten sind, liegt für die WADA kein Doping vor und somit wird kein Verfahren eingeleitet.


Doping schadet mittel- oder langfristig nicht nur der Gesundheit der Athleten, sondern schädigt auch dem Ruf unseres Sportes insgesamt.

Die Athleten von AIDA Deutschland verpflichten sich bei der Bewerbung für das Trainings-Team die Anti-Doping Bestimmungen einzuhalten. Das besondere bei AIDA Deutschland ist, dass wir in unseren Anti-Doping-Code keine medizinische Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von verbotenen Substanzen/Methoden zulassen.

Auf dieser Seite stellen wir Informationen zum Anti-Doping Programm, den strafrechtlichen Konsequenzen in Deutschland und den Link zur NADA (Nationale Anti Doping Agentur) zur Verfügung.

Die aktuelle Liste der verbotenen Substanzen kann hier in der deutschen Version heruntergeladen werden.

Der Anti Doping Code von AIDA Deutschland ist hier verfügbar

Eine Athletenbroschüre zum Thema Anti-Doping kann man hier herunterladen.

Kostenlose App für Interessierte

NADA-APP (Android)

NADA APP (Apple)

AIDA International und AIDA Deutschland haben kein „Agreement for the sharing of Informations“ (Abkommen für die gemeinsame Nutzung von Informationen) mit WADA und auch keine eigenen Anti-Dopingbestimmungen.
Beides wiederum sind, unter anderem, Voraussetzungen um Mitglied im DOSB werden zu können und um von der NADA als Partner im Kampf gegen Doping anerkannt zu werden.
Diese Bestimmungen müssen für jeden, der an Wettkämpfen und Rekorden teilnimmt, rechtzeitig und frei zugänglich sein.

Es herrscht selbst bei erfahrenen AIDA Wettkämpfern ein Missverständnis vor, denn es ist ein erheblicher Unterschied ob ich Dopingkontrollen unterliege oder ob sporadische Dopingtests durchgeführt werden.

Dopingkontrollen sind ein umfangreiches System, bei dem sich Athleten im ADAMS registrieren und unter anderem ihr Training und Aufenthaltsort dokumentieren. Sie können jederzeit unangemeldet kontrolliert werden. Dies bedeutet, das man für den Athleten ein langfristiges, nachvollziehbares Profil erstellen kann.

Die Athleten von AIDA unterliegen diesem System NICHT. AIDA International führt einzelne Dopingtests durch, meist bei Weltmeisterschaften und Rekord Veranstaltungen mit dem Status Weltrekord. Daraus ergibt sich lediglich eine Momentaufnahme, die keinerlei Rückschlüsse auf mögliche vorbereitende Einnahme von verbotenen Substanzen zulässt oder diese gar ausschließen könnte.
Insbesondere da lediglich Urinproben genommen werden und sehr viele unerlaubten Substanzen nur durch Blutproben nachgewiesen werden können.

Bei AIDA Weltmeisterschaften werden die drei Erstplatzierten und per Zufallsauswahl ein weiterer Athlet zur Urinprobe herangezogen. Bei Weltrekorden auf Wettkämpfen oder Rekordversuchen der jeweilige Athlet.

Bei AIDA International werden ausschließlich Urinproben genommen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass AIDA International die WADA Liste der verbotenen Substanzen als Grundlage der Tests anführt und anmerkt noch einige andere Substanzen testen zu lassen, diese Auflistung der zusätzlichen Substanzen jedoch nirgends für die Athleten einsehbar ist.

Der Verband CMAS hat in der Liste der verbotenen Substanzen lediglich Beta-Blocker als  zusätzlich verbotene Substanz aufgeführt. Alle anderen Substanzen, die in der WADA-Verbotsliste nicht explizit einer anderen Sportart/Verband zugeordnet werden, sind natürlich ebenfalls verboten.
Für die Wettkämpfer von AIDA gilt somit die allgemeine Verbotsliste der WADA.

Diese Videos zeigen, wie die Tests ordnungsgemäß durchgeführt werden.

https://www.youtube.com/watch?time_continue=5&v=yuWdBjXChgo

Die Kontrollen werden ausschließlich von der NADA gesteuert und durch deren Partner durchgeführt!
Nur dadurch wird die Neutralität gewährleistet.

Kurzinformation zum Anti Doping Gesetz

Inhalt
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, dem Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler, der Sicherung von Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sowie der Erhaltung der Integrität des Sports. Es führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen.

Selbstdoping ist strafbar

Durch das neue Gesetz ist auch das Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Dies gilt für alle Sportlerinnen und Sportler, die als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen oder durch ihren Sport erhebliche Einnahmen erzielen.

Besitzstrafbarkeit

Strafbar ist zudem der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für den Zweck des Selbstdopings. Dabei ist die Zweckbestimmung ausschlaggebend für die Verwirklichung des Tatbestandes.
Unerlaubte Anwendung „zum Zwecke des Dopings“
Die Strafbarkeit für Hintermänner, die Doping initiieren, wird verschärft. Der unerlaubte Umgang und die unerlaubte Anwendung zum Zwecke des Dopings sind im Gesetz aufgenommen. Somit können sich insbesondere auch Trainer, Betreuer, (Mannschafts-)Ärzte und Funktionäre nach dem Anti-Doping-Gesetz strafbar machen, wenn sie ein Dopingmittel herstellen, mit ihm Handel treiben, es veräußern, abgeben, sonst in den Verkehr bringen, verschreiben oder ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei einer anderen Person anwenden.

Schiedsvereinbarungen

Die Zulässigkeit von individuellen Schiedsvereinbarungen zur Durchführung von Disziplinarverfahren vor einem Schiedsgericht gemäß des 10. Buches der Zivilprozessordnung (ZPO) sind nun gesetzlich geregelt.

Zusammenarbeit von NADA und staatlichen Ermittlungsstellen

Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke aufzudecken. Die Einführung und Verschärfung der Straftatbestände hat zur Folge, dass bei dem Verdacht auf einen Dopingverstoß nun auch die staatlichen Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft intensiver als bisher ermitteln können.

Datenaustausch

Der Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist erstmals gesetzlich geregelt.

Solange AIDA Athleten jedoch nicht der NADA Kontrollinstanz unterliegen, wird es keine Strafrechtlichen Konsequenzen geben, da die Voraussetzungen fehlen.

Anmerkung

Jemanden des Dopings zu beschuldigen, ohne relevante Beweise dafür vorweisen zu können, kann nach deutschem Recht auch Konsequenzen für diese Person nach sich ziehen.

Das geht von übler Nachrede (§186 StGB) über Verleumdung (§187 StGB) bis hin zur falschen Verdächtigung (§164 StGB).

Auch ein solches Verhalten kann und wird von AIDA Deutschland nicht geduldet. Aus diesem Grund sollten unsere Mitglieder mit solchen Beschuldigungen im Vorfeld sehr sorgfältig prüfen welche Beweise vorliegen, bevor sie sich an medialen Kampagnen beteiligen.