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Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Durch Willis Ableben ist es notwendig eine Nachwahl für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden durchzuführen, damit der Vorstand weiterhin geschäftsfähig ist.

Es ist von Vorteil, wenn wir im Vorfeld schon Mitglieder bekanntgeben können, die für die Übernahme dieser Tätigkeit bereit sind. Es bringt uns nichts bestimmte Personen vorzuschlagen, wenn diese sich nicht zur Wahl stellen und diese Wahl auch nicht annehmen würden! Deshalb klärt deren Nominierung auch mit dem Betroffenen ab.

Wer Interesse hat, kann sich auch direkt an mich wenden.

Es können auch Personen gewählt werden, die an diesem Tag nicht vor Ort sind. Dann muss jedoch deren Einverständnis und die Annahme der Wahl schriftlich (E-Mail) vorliegen.

 

Auszug aus der Satzung:

  • §8 (9)
    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens zwei Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Der Vorstand kann jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschließen. Zwischen der Einberufung und der Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung muss ein Zeitraum von drei Wochen liegen.
  • §10 (6)
    Die Mitglieder des Vorstandes werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, bleibt es bis zu einer Nachwahl im Amt. In dringenden Fällen können die verbleibenden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes die Aufgaben des ausgeschiedenen übernehmen oder ein kommissarisches Vorstandsmitglied bestimmen bis eine Nachwahl erfolgt ist.

 

Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden:

– Kommunikation mit AIDA; Schwerpunkt Wettkampf

– Kommunikation mit Trainer und Athleten, dem Wettkampfteam und Vorarbeiten bei WM Teilnahme

– Organisation neuer Wettkämpfe

– Verwalten und prüfen von Rekordveranstaltungen

– Führen der Rekordlisten und Wettkampfergebnisse

– Koordinierung der Berichterstattung

– „normale“ Vereinsarbeit zur Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit dem restlichen Vorstand

 

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Wettkampfbereich, wobei bei uns niemand auf sich gestellt ist. Aus diesem Grund sollte es jemand sein, der auch selbst Athlet ist oder eine starke Affinität zum Wettkampf hat.

 

 

Hiermit beruft der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung, für den 06. Oktober 2018 ein.

Ort: 65 197 Wiesbaden, Hollerbornstraße 9 Frei- und Hallenbad Kleinfeldchen.

Zeit: unmittelbar im Anschluss des Wettkampfes, gegen 18:30 Uhr

 

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der Anwesenheit
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Wahl des Protokollführers
  5. Wahl von Stimmzählern falls eine geheime Wahl beantragt wird
  6. TOP 1 Nachwahl des stellvertretenden Vorsitzenden
  7. TOP 2 Ernennung von Tom Sietas zum Ehrenmitglied
  8. Anträge der Teilnehmer für die ordentliche Mitgliederversammlung 2019
  9. Beendigung

 

Mit den besten Grüßen

Michael Nedwed

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