Zum Inhalt springen

Langweilig aber wichtig ….

 

Ein Thema, dass mit unserem Sport quasi nichts zu tun hat, aber wichtig ist.

Aufgrund der Ende Mai in Kraft tretenden DS-GVO und der damit verschärften Situation, was den Umgang mit Daten in der EU betriff, sind auch die Athleten und die Veranstalter/Ausrichter von Wettkämpfen betroffen.

Wir arbeiten derzeit noch an der Umsetzung, was Informationsmaterial, Verpflichtungserklärung, Einverständniserklärung, Verschlüsselung von E-Mails mit dem Inhalt von persönlichen Daten wie Aufnahmeantrag mit SEPA, Medical Statement (als Option) und dem zu führenden Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und der Übermittlung von Daten an Dritte (Veranstalter, AIDA, Medien).

AIDA Deutschland wird zu 95% die Arbeiten termingerecht abschließen.

Das Medical Statement (medizinische Selbstauskunft) ist hierbei ein Punkt, dessen Handhabung neu geregelt werden muss, da es sensible Daten enthält.
Nach deutschem Recht war die bisherige Handhabung schon nicht rechtskonform.

Bei der Akkreditierung, bei Kursen oder bei Tauchbasen wird dieses Formular verlangt und von Personal, dass nicht belehrt wurde, eingesehen. Somit erlangen diese Kenntnis von medizinischen Angaben, die einem besonderen Schutz unterliegen.

Der Aufwand wird für Veranstalter/Ausrichter erheblich höher und wir arbeiten an einer Lösung das Datenaufkommen zu minimieren und dadurch auch den Verwaltungs- /Organisationsaufwand, der nichts mit den Wettkämpfen zu tun hat.

Ein Punkt, das Medical Statement, könnte wie folgt gelöst werden:

  • Die Athleten übermitteln die Dokumente an AIDA Deutschland
  •  Wir prüfen sie, legen sie im jeweiligen Athletenordner ab (elektronisch) und werden signiert, damit wird nachgewiesen, dass eine nachträgliche Änderung der Daten seit diesem Zeitpunkt nicht erfolgte.
  • Eine Bestätigung von AIDA Deutschland, das keine Beeinträchtigung der Tauchtauglichkeit vorliegt wird im Mitgliederausweis hinterlegt. Damit sind die eigentlichen medizinischen Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich.
  • Die TTU von der GTUEM sind schon so gehalten und können ebenfalls als Kopie eingefügt werden.

Wie es aussehen kann, ist hier als Beispiel verfügbar. 

AIDA Mitgliedsausweis Seehund

Scannt man den QR Code erhält man folgendes, das Beispiel ist übrigens online verfügbar:

True

Hierzu starte ich auf Facebook eine Umfrage und bitte um eine rege Beteiligung.

Das Problem kommt natürlich auch auf AIDA und insbesondere die EU Nationals zu.

Diesbezüglich habe ich mit dem Vize Präsidenten von AIDA schon ein kurzes Vorgespräch geführt und werde Ende der Woche das Konzept von AIDA Deutschland an AIDA übermitteln, da dieses Problem am besten auch zentral einheitlich geregelt sein sollte.

Beste Grüße

Michael Nedwed

 

 

Schreibe einen Kommentar